Findbuch "Minister für Abrüstung und Verteidigung": Vorwort
von Albrecht Kästner
Nach der ersten freien Wahl zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 18. März 1990 endete die Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung, das bis dahin ständig durch einen Soldaten geführt wurde. Die von der SED-Spitze nominierten Minister waren Armeegeneral Will Stoph (1956 - 1960), Armeegeneral Heinz Hoffmann (1960 - 1985), Armeegeneral Heinz Keßler (1985 - 1989) und Admiral Theodor Hoffmann (1989 - 1990).
Nach dem sicherlich überraschenden Wahlsieg der "Allianz für Deutschland", in der sich die Parteien CDU, DSU und DA zusammengeschlossen hatten, war ein Wechsel in der Leitung des Ministeriums vorprogrammiert. So wählte die Volkskammer nach den Koalitionsverhandlungen der "Allianz" und SPD am 12. April Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten. Rainer Eppelmann, Vorsitzender des DA wurde Verteidigungsminister. Auf seinen Wunsch hin erhielt das Ministerium die programmverheißende Bezeichnung "Ministerium für Abrüstung und Verteidigung" (MfAV).
Nach dem allgemeinen Revirement hatte das Ministerium folgende Spitzenbesetzung:
Minister - Rainer Eppelmann
Staatssekretär - Werner E. Ablaß
Parlamentarischer Staatssekretär - Dr. Bertram Wieczorek
Staatssekretär für Abrüstung - Frank Marczinek
Chef der Nationalen Volksarmee - Admiral Theodor Hoffmann
Eppelmann kannte die NVA von innen, da er als Bausoldat Dienst geleistet hatte. Er kannte aber auch die Haftbedingungen in DDR-Gefängnissen, weil er das als Bausoldat abzuleistende Gelöbnis verweigert hatte. Mit ihm wurde ein evangelischer Pfarrer einer Berliner Gemeinde und jetziger Parteivorsitzender des Demokratischen Aufbruch Vorgesetzter einer ca. 170 000 Mann starken Armee. Die Staatssekretäre Ablaß und Wieczorek hatten keine militärischen Erfahrungen, lediglich der Staatssekretär für Abrüstung Marczinek hatte es in der NVA bis zum Major an der Militärakademie "Friedrich Engels" gebracht, war aber Anfang 1989 aus dem Dienst geschieden und hatte sich der unabhängigen Friedensbewegung angeschlossen.
Der Minister mußte, wollte er die NVA militärisch führen, auf loyale, kenntnisreiche und engagierte Soldaten zurückgreifen. So bat er den bis dahin amtierenden Minister Hoffmann, als Chef der NVA und ranghöchster Offizier unter ihm zu dienen: Es war für ihn wahrhaftig keine Beförderung, die ihm in Aussicht gestellt wurde, aber er nahm nach kurzer Bedenkzeit an.
Dem Minister für Abrüstung und Verteidigung waren unmittelbar unterstellt:
- Leiter des Büros des Ministers - Oberst Dr. Werner Melzer
- Leiter des Beraterstabes - Dietmar Herbst
- Leiter des Leitungsstabes - Oberst Joachim Roth
- Soldatenbeauftragter - Michael Hahn
- Umweltbeauftragter - Klaus Gille
Beim Parlamentarischen Staatssekretär wurde in die Funktion des Bevollmächtigten für die Militärreform Klaus Jürgen Baarß eingesetzt.
Beim Staatssekretär und Vertreter des Ministers wurden folgende Positionen besetzt:
- Leiter des Amtes für Information und Öffentlichkeitsarbeit/Pressestab - Oberst Uwe Hempel
- Leiter des Personalamtes - Gerd Engelmann
- Leiter des Amtes für Haushalt - Generalmajor Johannes Kaden
- Leiter des Amtes für Verwaltung, Recht und Soziales - Oberst Dr. Horst Schulze.
Der Staatssekretär für Abrüstung hatte folgende Ämter besetzt:
- Leiter des Amtes für Allgemeine Angelegenheiten - Oberst Dr. Dieter Schuster
- Leiter des Amtes für Technik, Abrüstung und Konversion - Generaloberst Joachim Goldbach
- Leiter des Amtes für Berufsvorbereitung und Überleitung von Berufssoldaten und Zivilbeschäftigten - Generalleutnant Waldemar Seifert.
Der militärische Teil des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung wurde wie folgt besetzt:
- Chef des Hauptstabes - Generalleutnant Manfred Grätz
- Chef Ausbildung - Generalmajor Klaus Listemann
- Chef Sicherstellung - Vizeadmiral Dr. Hans Hofmann
- Chef Militärbauwesen und Unterbringung/Ökologie - Generalmajor Walter Tschoppe
- Chef Staatsbürgerliche Arbeit - Generalmajor Oliver Anders
Die Besetzung der Dienstposten und die Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums unter neuer Führung wurden als Ausdruck, der auch in Regierungskreisen noch vorhandenen Meinung verstanden, daß es möglich sein würde, die Nationale Volksarmee in einem überschaubaren Zeitraum im Verbund des Warschauer Paktes zu erhalten und später in gesamtdeutsche Streitkräfte zu überführen. In der am 19. April 1990 durch den Ministerpräsidenten de Maizière abgegebenen Regierungserklärung hieß es hinsichtlich der Aufgaben der NVA:" Auf dem heutigen Gebiet der DDR wird sich für eine Übergangszeit neben den sowjetischen Streitkräften eine stark reduzierte und strikt defensiv ausgerichtete NVA befinden, deren Aufgabe der Schutz dieses Gebietes ist".
Auf der am 2. Mai eilig einberufenen Kommandeurstagung referierte Minister Eppelmann u. a. zu den Perspektiven der NVA, nicht ahnend, daß das soeben formulierte in wenigen Monaten nicht mehr gelten würde: " Es wird auch nach der Vereinigung auf DDR-Territorium eine zweite deutsche Armee geben, die in kein Militärbündnis integriert, hier eigene territoriale Sicherungsfunktionen ausüben wird und dementsprechend strukturiert, ausgerüstet und ausgebildet werden muß."
Noch bis Ende Juli wurde diese Vorstellung der Truppe als wirklichkeitsnahe Variante vermittelt.
Erst im August wurden die tatsächlichen Entscheidungen bekanntgegeben. Danach war mit der Wiedervereinigung Deutschlands die NVA aufzulösen, ihre Soldaten wurden vorläufig Soldaten der Bundeswehr. Die Ausbildung der Soldaten hatte demgemäss nach den Grundsätzen und Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen. Die Streitkräfte Ost wurden bis zur endgültigen Regelung der Befehlsverhältnisse durch das Bundeswehrkommando Ost in Strausberg geführt.
Noch aber hatte das Ministerium für Abrüstung und Verteidigung Aufgaben zu lösen, die - wie es schien - zur Festigung der NVA führten. So waren die turnusmäßige Sitzung des Komitees der Verteidigungsminister des Warschauer Paktes vom 13. bis 15. Juni im Tagungszentrum Strausberg, die Übung "Granit" mit veränderter Aufgabenstellung, die Übung "DRUSHBA" der Landstreitkräfte und die gemeinsame Geschwaderfahrt der verbündeten Ostseeflotten sowie Truppenbesuche vorzubereiten und durchzuführen.
Neu aufgestellt wurden das Institut für Sicherheitspolitik (Befehl Nr. 9/90 vom 14. 06. 1990) an der Militärpolitischen Hochschule in Berlin-Grünau sowie das Institut für Konversion der Streitkräfte (Befehl Nr. 33/90 vom 18. 08. 1990).
Andererseits erfolgte ein klar erkennbarer Abbau der NVA. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der "Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 1. Juli 1990 wurden mit Befehl Nr. 10 vom 26. 06. die Kontrollen an der innerdeutschen Grenze gegenüber Inländern eingestellt. Die Grenztruppen wurden in operativen Fragen für kurze Zeit durch das Ministerium für Innere Angelegenheiten geführt.
Die Auflösung der Grenztruppen erfolgte dann mit Befehl Nr. 49/90 vom 21. 09 1990.
Am 15. August 1990 erließ Minister Eppelmann den Befehl Nr. 28/90. Danach waren bis zum 30. 09. 1990 alle Generale/Admirale, Offiziere, Fähnriche und Berufsunteroffiziere, die das 55. Lebensjahr vollendet beziehungsweise überschritten hatten, aus dem aktiven Wehrdienst zu entlassen. Das galt auch für die Berufssoldaten, die bis zum 2. Oktober zwischen 50 und 59 Lebensjahre zählten.
Bereits mit Befehl Nr. 26/90 war die Auflösung der "Organe der staatsbürgerlichen Arbeit" in die Wege geleitet worden und schließlich wurden die Dienstverhältnisse der weiblichen Armeeangehörigen per 30. 09 1990 beendet.
Der Minister ernannte allerdings auch mit Befehl Nr. 31/90 folgende Generale in neue Dienststellungen, die diese noch zwei Wochen innehatten:
- Generalmajor Lothar Engelhardt - Chef der Armee
- Generalmajor Michael Schlothauer - Chef des Hauptstabes
- Generalmajor Hans-Christian Reiche - Chef der Landstreitkräfte.
Auch der Chef des Militärbezirkes V und die Chefs der Stäbe wurden ausgewechselt. Die neuen Chefs waren:
- Generalmajor Manfred Jonischkies - Chef des MB V
- Generalmajor Henry Thunemann - Chef des Stabes des MB V
- Oberst Volker Bednara - Chef des Stabes des MB III.
Die Generale/Admirale Hoffmann, Grätz, Skerra Hofmann und Oberst Melzer wurden von ihren Dienststellungen entbunden und sollten, so der Befehlstenor, den Nachfolgern mit ihrer Sachkompetenz zur Verfügung stehen.
Admiral Theodor Hoffmann und Generalleutnant Grätz hatten insbesondere die "Herauslösung der Nationalen Volksarmee aus der Militärorganisation der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages ... zu unterstützen.
Am 24. September unterschrieben der Oberkommandierende des Warschauer Vertrages und der Minister für Abrüstung und Verteidigung der DDR die Austrittsurkunde der DDR aus dem Warschauer Pakt . Damit war, nachdem im Kaukasus zwischen Präsident Gorbachev und Bundeskanzler Kohl die letzten Regelungen in Bezug auf die Vereinigung Deutschlands getroffen worden waren, auch die Voraussetzungen für die Auflösung der NVA und die Übernahme der Soldaten in die Bundeswehr gegeben.
Die letzten Regelungen zum Übergang in die Bundeswehr wurden mit dem Befehl Nr. 48/90 vom 21. 09. 1990 "Aufgaben der Nationalen Volksarmee im Zusammenhang mit der Bildung gesamtdeutscher Streitkräfte" getroffen. In den Dienststellen war der Tagesbefehl des Ministers zu verlesen sowie die Truppenfahne und Dienstflaggen einzuholen.
Am Abend des 2. 10. 1990 hatten die Wachen bereits in der Uniform der Bundeswehr aufzuziehen.
Am 3. 10. 1990 waren die Soldaten unter dem Befehl des Befehlshabers Bundeswehrkommando Ost Generalleutnant Schönbohm in die Streitkräfte des vereinigten Deutschland aufgenommen.
Zum gleichen Termin war das Ministerium für Abrüstung und Verteidigung aufgelöst, Rechte und Pflichten aus diesem Dienstverhältnis waren erloschen.
Im weiten Strausberger Areal ist seitdem die Wehrbereichsverwaltung VII und war bis Mitte 1997 das BMVg/Außenstelle Ost disloziert.
Die Akten des Bestandes Ministerium für Abrüstung und Verteidigung (MfAV) mit der Bestandssignatur DVW 1 wurden im Januar 1995 durch das Bundesministerium der Verteidigung/Außenstelle Ost an das Bundesarchiv-Militärarchiv übergeben. Er umfaßt 109 Ordner, daraus wurden während der archivischen Bearbeitung in der Zeit von Juni bis September 1995 119 Akteneinheiten. Sie verteilen sich auf die Strukturteile Büro des Ministers, Parlamentarischer Staatssekretär und Chef der NVA als im MfAV neu geschaffene Registraturen. Die 12 Akten des Chefs des Hauptstabes und 2 des Chefs Kader wurden in den bereitsvorhandenen Bestand eingefügt.
Der Bestand wurde durch Frau Gertrud Roschlau bewertet, geordnet und verzeichnet. Für den Bearbeitungsbericht wurden ihre Aufzeichnungen verwandt.
Bei den Akten handelt es sich um aussagekräftige Unterlagen aus der Zeit von April bis September 1990.
Hervorzuheben sind die Befehle des Ministers und des Chefs der NVA, Führungsorganisation, Strukturfragen, Personalentscheidungen, Abrüstung und Konversion, Austritt aus dem Warschauer Vertrag, Abzug der Streitkräfte der Westgruppe, Beitrag der NVA zum Einigungsvertrag, Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse des Ministerrates der DDR, Lage in der NVA, Fürsorge und Versorgung.
Ausarbeitungen und Schriftwechsel des Staatssekretärs Ablaß sind in den Unterlagen des Ministers zu finden. Die Unterlagen des Staatssekretärs für Abrüstung und die des Soldatenbeauftragten und des Umweltbeauftragten sind bis jetzt noch nicht an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgeliefert.
Literaturhinweise
Monographien/Sammelbände
Ablaß, Werner E.: Zapfenstreich - Von der NVA zur Bundeswehr, Düsseldorf 1991
Ein Staat - Eine Armee: Von der NVA zur Bundeswehr/ Farwick, Dieter (Hrsg.), Frankfurt am Main, Bonn 1992
Eppelmann, Rainer: Wendewege: Briefe an die Familie, Hrsg. von Dietmar Herbst. Bonn; Berlin 1992
Eppelmann, Rainer: Fremd im eigenen Haus, Köln 1993
Hoffmann, Theodor: Das letzte Kommando: Ein Minister erinnert sich, Berlin, Bonn, Herford 1994
Kirchbach, Hans-Peter von u. a.: Abenteuer Einheit, Zum Aufbau der Bundeswehr in den neuen Ländern, Frankfurt a. Main 1992
Klein, Paul/ Zimmermann, Rolf (Hrsg.): Beispielhaft? Eine Zwischenbilanz zur Eingliederung der Nationalen Volksarmee in die Bundeswehr, Baden-Baden 1993
Lapp, Peter-Joachim: Ein Staat - Eine Armee - von der NVA zur Bundeswehr, Bonn, Bad Godesberg 1992
Pauli, Jörg Uwe: Die Integration der Nationalen Volksarmee in die Streitkräfte der Bundeswehr, Diplomarbeit, Universität Münster 1993
Schönbohm, Jörg: Zwei Armeen und ein Vaterland. Das Ende der NVA, Berlin 1992
Zeitschriftenaufsätze
Baarß, Klaus-Jürgen: Ab Oktober wird es keine NVA mehr geben - Interview mit Generalleutnant Klaus-Jürgen Baarß aus dem Ministerium für Abrüstung und Verteidigung der DDR, in: Truppenpraxis 5/90, S. 436 - 439.
Brenne-Wegner, Lothar W.: Kameraden oder Bösewichte - das Verhältnis zu den Offizieren der NVA, in: Truppenpraxis 5/91, S. 490 - 495
Die NVA im Einigungsvertrag, in: Europäische Wehrkunde 10/90, S. 572 f
Eppelmann, Rainer: Kommandeurtagung der NVA - "Es wird auch nach der Vereinigung eine zweite deutsche Armee geben" - Auszüge aus der Rede von Rainer Eppelmann, in: Truppenpraxis 4/90, S.348 - 352
Gießmann, Hans-Joachim: Integration durch Auflösung, in IPW-Berichte 3-4/93, S. 18 - 28
Gordon, Joseph-S.: German reunification and the Bundeswehr, in: Military Review, Nov 1991, S. 20 - 32
Hagena, Hermann: Vom Parteisoldaten zum Staatsbürger in Uniform - Reform für die NVA, in: Europäische Wehrkunde 3/90, S. 172 - 175
Inacker, Michael: Eine wahre Volksarmee nach einem halben Jahr? Legenden und Wahrheiten über die Nationale Volksarmee nach dem Umbruch in der DDR, in Außenpolitik, 1/91; S.32 - 37
Roschlau, Gertrud: Die Schlußphase der NVA - Teilbestand von DVW 1, in: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, 1/96, S. 50 f
Wünsche, Wolfgang: Militärreform in der DDR - Die Nationale Volksarmee
im gesellschaftlichen Umbruch, in: Truppenpraxis 3/90, S.320 - 323